Guten Tag,
NIS‑2 und Arzthaftungsrecht haben auf den ersten Blick wenig gemeinsam – für Leitungskräfte im Gesundheitswesen stellen sie jedoch zwei Seiten derselben Medaille dar: Organisation wird zum Risikofaktor.
NIS‑2 zwingt Krankenhäuser, MVZ und Träger, ihre IT‑ und Cyberrisiken bis zum 6. März 2026 klar zu regeln – inklusive Registrierung, Risikomanagement und persönlicher Verantwortung der Geschäftsleitung.
Gleichzeitig zeigen aktuelle Fälle aus dem Arzthaftungsrecht, wie schnell strukturelle Defizite – von unklaren Zuständigkeiten bis zur „Anfängeroperation“ ohne Supervision – als Organisationsfehler zu Haftung und Beweislastumkehr führen können.
Wer jetzt in belastbare Strukturen, Prozesse und Verantwortlichkeiten investiert, schützt Patienten, Daten und die eigene Einrichtung. In diesem Newsletter finden Sie Beiträge zu diesen Themen und auch weitere Beiträge mit wichtigen Inhalten für Ihre Branche.
Wir wünschen Ihnen eine informative und erkenntnisreiche Lektüre,
Ihre
Iris Gerspacher