CSRD,  Arbeitsrecht und Jahressteuergesetz – jetzt informieren!
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Guten Tag,

2026 wird ein Jahr der Weichenstellungen in mehreren Bereichen gleichzeitig. Die CSRD-Berichtspflicht konzentriert sich künftig auf große Unternehmen, doch viele Organisationen müssen prüfen, ob sie betroffen sind, insbesondere wenn Satzungen oder Gesellschaftsverträge Rechnungslegungspflichten vorsehen.

 

Parallel bringt das Arbeitsrecht zentrale Neuerungen: Der Einsatz von Honorarlehrkräften muss bis Jahresende rechtssicher gestaltet werden, Betriebsratswahlen stehen an und das Entgelttransparenzgesetz verlangt mehr Offenlegung bei Gehältern.

 

In diesem Newsletter beleuchten wir beide Themen mit praktischen Handlungsanleitungen, damit Sie die Chancen nutzen und Risiken minimieren. Darüber hinaus finden Sie weitere aktuelle Beiträge aus unseren Kernbereichen: Nachhaltigkeit, Vergaberecht, Jahressteuergesetz und vieles mehr.

 

 

Wir wünschen Ihnen eine informative und erkenntnisreiche Lektüre!

 

Ihre

Anke Ebel

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Anke Ebel

Rechtsanwältin | Partnerin

 

anke.ebel@curacon-recht.de
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Nachhaltigkeitsberichtspflicht nach CSRD öffentlicher Unternehmen 

Lesedauer: 1:50 Minuten

CSRD-berichtspflichtig sind Unternehmen (Kapitalgesellschaften) bzw. Konzerne mit mindestens 1.000 Mitarbeitenden und 450 Mio. € Umsatz. Erfahren Sie mehr zum Stand von Konsolidierungsgleichlauf (§ 296 HGB) und zur Anwendung auf Satzungen öffentlicher Rechtsträger. 

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CSRD-Pflicht:

Kita-Träger im Fokus 

Lesedauer: 1:50 Minuten

Durch Zusammenschlüsse können Kita-Trägergesellschaften die CSRD-Schwellenwerte überschreiten. Erfahren Sie, ab wann die Berichtspflicht greift und welche regulatorischen Updates zu beachten sind. 

 

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Arbeitsrecht 2026

Lesedauer: 2:30 Minuten

Wenngleich in Sachen Arbeitszeiterfassung, die mit Spannung erwarteten gesetzlichen Änderungen auch weiterhin auf sich warten lassen, bietet das kommende Jahr in arbeitsrechtlicher Hinsicht weitere Herausforderungen. In unserem Beitrag finden Sie einige Highlights.

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Jahressteuergesetz 2026

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Knapp eine Woche nach Vorlage des Referentenentwurfs hat die Bundesregierung den Entwurf zum Steueränderungsgesetz 2026 beschlossen. Der folgende Beitrag beleuchtet die geplanten Gesetzesänderungen für steuerbegünstigte Körperschaften.

 

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Umsatzsteuerliche Behandlung öffentlicher Zuschüsse 

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Mit Schreiben vom 20. Januar 2026 konkretisiert das Bundesministerium der Finanzen die umsatzsteuerliche Behandlung dauerhaft defizitär betriebener Einrichtungen, die öffentliche Zuschüsse erhalten

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NRW: Kommunale Vergaberechtsreform 

Lesedauer: 1:10 Minuten

Seit dem 1. Januar 2026 ersetzt § 75a GO NRW die meisten anderen Regelungen des Vergaberechts im Unterschwellenbereich für Kommunen in Nordrhein-Westfalen. Was bedeutet das für Sie?

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