Guten Tag,
Steuerfragen entscheiden zunehmend mit darüber, wie handlungsfähig Einrichtungen der öffentlichen Hand, der Kirche und der Sozialwirtschaft bleiben. Zwei Entwicklungen stehen dabei im Mittelpunkt:
Zum einen gewinnen steuerbegünstigte Betriebe gewerblicher Art an Bedeutung – sie ermöglichen Körperschaften des öffentlichen Rechts, wettbewerblich tätige Einrichtungen wie Werkstätten oder Beratungsstellen steuerlich effizient und zugleich gemeinnützig aufzustellen und somit auch die Möglichkeit des planmäßigen Zusammenwirkens. Zum anderen eröffnet das Mehrarbeitgebermodell neue Spielräume, Leitungs- und Spezialstellen trägerübergreifend zu nutzen, ohne in die Steuer- und Umsatzsteuerfalle der klassischen Personalgestellung zu geraten.
Wer diese Instrumente klug kombiniert, kann Kooperationen stärken, Ressourcen bündeln und Steuerrisiken reduzieren. In unseren Beiträgen, erklären wir Ihnen, wie das geht.
Wir wünschen Ihnen eine informative und erkenntnisreiche Lektüre!
Ihre
Annika Ort