Pflegereform, Krisenfrüherkennung und Prozessentlastung – jetzt informieren!
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Guten Tag,

2026 beginnt mit zwei wichtigen Weichenstellungen für die Sozialwirtschaft: Der neue IDW‑Standard S 16 macht klar, dass professionelle Krisenfrüherkennung Pflicht ist – auch für Sozialunternehmen. Gefordert sind integrierte Planungen über 12–24 Monate, klare Prozesse und eine verlässliche Berichterstattung an Aufsichtsgremien. Wer das jetzt strukturiert aufsetzt, reduziert Haftungsrisiken und sichert Handlungsspielräume.

 

Gleichzeitig nimmt der „Zukunftspakt Pflege“ Gestalt an. Er setzt Schwerpunkte bei Prävention, Rehabilitation und Stärkung der häuslichen Pflege, lässt aber bei Finanzierung, Eigenanteilen und konkreter Entlastung pflegender Angehöriger noch viele Fragen offen. Träger sollten die weiteren politischen Schritte aufmerksam verfolgen und frühzeitig in ihre Planung einbeziehen.

 

In diesem Newsletter vertiefen wir beide Themen und bieten darüber hinaus weitere Beiträge zu den Themen Digitalisierung, Prozessoptimierung und Compliance.

 

Wir wünschen eine erkenntnisreiche Lektüre.

 

Ihr

RA Kai Tybussek

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Kai Tybussek

Rechtsanwalt | Geschäftsführender Partner

 

kai.tybussek@curacon-recht.de
0221/993180-21

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