Guten Tag,
wenn wirtschaftliche Turbulenzen zunehmen, rücken Aufsichtsgremien stärker in den Fokus: Krisenfrüherkennung ist längst keine „Kür“ der Geschäftsführung mehr, sondern zentrale Pflicht von Aufsichtsräten, Verwaltungsräten und Kuratorien.
IDW S 16 schärft den Rahmen: Gefordert sind integrierte Planung, klare Schwellenwerte und gelebte Eskalationsmechanismen – nicht erst, wenn der Jahresabschluss kritisch wird. Zugleich zeigt die aktuelle Insolvenzwelle in der Gesundheits- und Sozialwirtschaft, wie schnell aus Warnsignalen echte Haftungsrisiken werden, wenn Aufsichtsgremien ihre Überwachungs- und Eingriffsrechte nicht konsequent nutzen.
In dieser Ausgabe lesen Sie u. a., wie Sie Krisenfrüherkennung systematisch verankern, Ihren Aufsichtsrat haftungssicher aufstellen und Restrukturierungsinstrumente rechtzeitig nutzen – damit Krisensteuerung zu guter Governance wird statt zur persönlichen Risikoquelle.
Wir wünschen Ihnen eine informative und erkenntnisreiche Lektüre!
Ihr
Moritz Meyer