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title: Stromsteuerbefreiung für Ladesäulen, Grunderwerbsteuer und E-Rechnung – jetzt informieren!
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| Im Browser anzeigen , der Bundesfinanzhof hat entschieden, dass ein Zweckverband bei einem Umlegungsverfahren Grunderwerbsteuer zahlen muss, wenn er nicht als Eigentümer eines Grundstücks im Umlegungsgebiet beteiligt ist. Diese wichtige Entscheidung unterstreicht die Bedeutung einer gründlichen grunderwerbsteuerlichen Prüfung bei öffentlichen Umlegungsverfahren und richtet ein besonderes Augenmerk auf die Zurechnung der Grundstücke. Erfahren Sie hierzu mehr in unserem Beitrag.   Zusätzlich zu diesem Thema erhalten Sie insbesondere wichtige Informationen zum Jahressteuergesetz 2024 und der Stromsteuerbefreiung von Ladesäulen.    Wir wünschen Ihnen eine informative und erkenntnisreiche Lektüre,   Ihr Martin Dietz Martin Dietz Diplom Bankbetriebswirt \| Prokurist / Senior Manager   martin.dietz@curacon.de 0711/25587-82 Stromsteuerbefreiung für Ladesäulenbetreiber Lesedauer: 1:20 Minuten Viele bürokratische, insbesondere auch die steuerrechtlichen Hürden sollen durch das Gesetz zur Modernisierung und zum Bürokratieabbau im Strom und Energiesteuerrecht fallen. Wir geben Ihnen einen Überblick. Mehr erfahren Grunderwerbsteuer bei Grundstückser-werb im Umlegungsverfahren? Lesedauer: 2:40 Minuten Der Bundesfinanzhof hat am 15. Mai 2024 ein wichtiges Urteil im Klageverfahren eines interkommunalen Zweckverbandes zur Grunderwerbsteuerbefreiung bei einem Grundstückserwerb im Umlegungsverfahren getroffen. Mehr erfahren Angebotsausschluss wegen fehlender Eignung Lesedauer: 1:30 Minuten In diesem Artikel besprechen wir eine aktuelle Entscheidung der Vergabekammer Baden-Württemberg zum nachträglichen Ausschluss eines Angebots im Vergabeverfahren. Mehr erfahren E-Rechnungen – Pflicht seit 01.01.2025   Lesedauer: 1:30 Minuten Seit dem 1. Januar 2025 müssen alle Unternehmen E-Rechnungen empfangen können. Hierbei besteht eine Vielzahl  an verschiedensten Herausforderungen und Fragestellungen. Wir geben Ihnen einen Überblick. Mehr erfahren Welche Chancen stecken im Jahressteuergesetz 2024? Lesedauer: 1:10 Minuten Welche relevanten Themen bringt das Jahressteuergesetz 2024? Wir geben Ihnen einen Überblick über die Themen § 2b UStG,  die Steuerbefreiung im Bereich Sport sowie die Steuerfreiheit bei Bildungsleistungen. Mehr erfahren DSG-VO: Nehmen Sie Betroffenenanfragen ernst Lesedauer: 2:30 Minuten Betroffene stellen bisweilen exzessiv viele Anfragen zu möglichen Verstößen. Der EuGH hat nun hohe Hürden festgesetzt, wann Behörden solche Massenbeschwerden ablehnen dürfen.  Mehr erfahren Auch interessant für Sie Sie wissen: Unser Wissen teilen wir gern! Nicht nur in Newslettern, sondern auch in Veranstaltungen, Studien und kontinuierlich in Neuigkeiten und Veröffentlichungen. Schauen Sie doch mal bei uns vorbei!­­­­­­­ ­Veranstaltungen Studien Neuigkeiten Newsletter ­Karriere ­Stellenanzeigen Über uns Podcast Ihnen gefällt unser Newsletter? Dann empfehlen Sie ihn gerne weiter! Jetzt weiterempfehlen! Ihr Ansprechpartner Martin Dietz Diplom Bankbetriebswirt \| Prokurist / Senior Manager   martin.dietz@curacon.de 0711/25587-82 Über Curacon Bundesweit tätige Wirtschaftsprüfungs- und Beratungsgesellschaft mit Spezialisierung auf Einrichtungen und Unternehmen aus der Gesundheits- und Sozialwirtschaft, dem öffentlichen Sektor und der Kirche. Unsere Schwerpunkte sind Wirtschaftsprüfung, Steuer-, Rechts- und Unternehmensberatung. Geschäftsbereiche Wirtschaftsprüfung Unternehmensberatung Steuerberatung Rechtsberatung Research   Möchten Sie Ihr Wissen erweitern und weiterführende entscheidende und nutzbringende Newsletter von CURACON erhalten? Erweitern Sie Ihre Reise zu wertvollem Wissen hier CURACON GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Am Mittelhafen 14, Münster, Nordrhein-Westfalen 48155, Deutschland Abmelden |
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